Klaus Biedermann (Verf.), Administrationsrat des ehemaligen Dekanates Liechtenstein (Hrsg.): Das Dekanat Liechtenstein. 1970 bis1997, Schalun Verlag Vaduz 2000, 416 S.

Eine Rezension von Markus Walser

Das Dekanat Liechtenstein wurde 1970 bei der Neuordnung der Dekanate im Bistum Chur eingerichtet und löste das vorher bestehende Landesvikariat mit Priesterkapitel ab. 1997 wurde das Dekanat mit der Errichtung eines Erzbistums, welches das Gebiet eben dieses Dekanats umfasst, aufgelöst. Mit dem vorliegenden Werk soll in der Art einer „Chronik" „Auskunft über die Jahre des Dekanates Liechtenstein mit seinen vielen Aktivitäten" gegeben werden (Vorwort des letzten Dekans Franz Näscher, S. 15).

Das erste Kapitel beschreibt den Weg zum Dekanat Liechtenstein (S.16-52) und enthält einen kurzen Überblick über die kirchliche Geschichte Liechtensteins von der Christianisierung bis ins 20. Jahrhundert, wobei das 20. Jahrhundert und hier insbesondere die Neuerungen vor, während und nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil besondere Erwähnung finden. Mit der allgemeinen Darstellung der liturgischen Neuerungen wird auf ein Thema eingegangen, die mit dem Dekanat Liechtenstein nicht mehr zu tun hat als mit allen anderen Dekanaten der katholischen Kirche und in der Literatur schon x-fach erörtert wurde. Interessanter ist der Aspekt, dass die Errichtung eines Dekanats im Fürstentum Liechtenstein beim Klerus auf erbitterten Widerstand stiess; das Priesterkapitel forderte dezidiert die Beibehaltung des Landesvikariates. Der damalige Kapitelsvikar schrieb dementsprechend einen Brief an den Bischof von Chur, der im vorliegenden Buch zitiert wird: „Liechtenstein ist ein souveräner Staat und wird als solcher international anerkannt. Wir haben den Eindruck, dass man in Chur wenig Notiz davon nimmt und uns eher als eine Art Blinddarm des Bistums betrachtet" (S. 44). „Die Landesprobleme lösen wir weiterhin selbst, denn in Chur gibt es kaum einen, der imstande wäre, unsere Pfarreien der Reihe nach aufzuzählen. Von der gesellschaftlichen Struktur, von der politischen Konstellation und von allen Umwälzungen der letzten Jahrzehnte hat man auf dem Ordinariat einfach zu wenig Kenntnisse, denn die bisherigen Visitationen brachten jeweils recht unzulängliche Einsichten" (S. 45). Trotz des Widerstands der Geistlichkeit wurde das Dekanat errichtet und der Klerus scheint sich damit abgefunden zu haben. Nicht erwähnt wird an dieser Stelle vom Verf. die bereits in der Literatur (vgl. Markus Walser, Staat und Kirche im Fürstentum Liechtenstein bzw. Erzbistum Vaduz, in: Herbert Wille, Georges Baur, Staat und Kirche. Grundsätzliche und aktuelle Probleme, Vaduz1999, S. 326-328) zugänglich gemachte und in diesem Zusammenhang nicht unwichtige Tatsache, dass 1982 und 1983 Vorstösse der Regierung des Fürstentums Liechtenstein beim Bischof von Chur zur Abschaffung des Dekanats und Wiedereinführung des Landesvikariates stattfanden, bei denen von einem eigenen Bischofsvikar und dem Vernehmen nach auch von einem eigenen Weihbischof für das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein die Rede war.

Das zweite Kapitel heisst: „Der Aufbau des Dekanates" (S. 53-87). Es wird kurz aufgrund der Statuten des ehemaligen Dekanats Liechtenstein die Aufgabe des Dekans umschrieben, wobei die davon teilweise abweichende gesamtkirchliche Rechtslage erstaunlicherweise keine Erwähnung findet. Dann werden die Dekane von 1970 bis 1997 in Wort und Bild vorgestellt. Es folgen die Gremien des Dekanats in ihrem Wirken (Dekanatsversammlung, Dekanatsrat, Landesseelsorgerat, Administrationsrat, Dekanatskanzlei). Dabei zeigt sich deutlich, dass vom Dekanat Aufgaben übernommen wurden, die weit über das hinausgehen, was gemäss der Ordnung der katholischen Kirche zu den Aufgaben bzw. Kompetenzen eines Dekans bzw. Dekanats gehört.

Das dritte Kapitel trägt den Titel „Die Landeskirche" (S. 91-115) und behandelt verschiedene Fragen der Zusammenarbeit von Staat und Kirche. Es zeigt sich, dass die auch heute noch teilweise ausstehende Klärung der Frage, was Eigentum der politischen Gemeinden und was Eigentum der Kirche („Kirchenpfründen" bzw. Pfarreien) ist, schon 1974 angemahnt wurde, wohl aber teilweise bis heute ausgeblieben ist. Erwähnung findet auch die finanzielle Situation des Dekanats, das weitgehend auf staatliche Gelder angewiesen war. Zuletzt zahlten das Land einen jährlichen Kultusbeitrag an das Dekanat von CHF 600'000.00, die Gemeinden einen Beitrag von CHF 190'920.00, das Land eine Pauschalsubvention für die Arbeitsstellen des Dekanats von CHF 600'000.00 pro Jahr. So gesehen wurde das Dekanat mit einem Jahreshaushalt, der allein an Staatszuwendungen ca. CHF 1,4 Mio. ausmachte, zu einem Betrieb, der die üblichen Dimensionen eines Dekanats sprengt. Zum Vergleich dazu: Die Bistumskasse Chur hatte 1997 Ausgaben in der Höhe von ca. CHF 1,87 Mio. zu verzeichnen. Die Darstellung der „Arbeitsgemeinschaft christlicher Konfessionen im Fürstentum Liechtenstein" ist lückenhaft. Diese Gruppierung hat sich im Jahr 2000 einen neuen Namen („Ökumenischer Arbeitskreis im Fürstentum Liechtenstein") und neue Statuten gegeben. Ebenso entspricht die Liste der Mitarbeitenden nicht dem aktuellen Stand.

Im vierten Kapitel (S. 117-129) geht es um die Synode 72 und die Teilnahme von Liechtensteinern an diesem Ereignis. Einige Ergebnisse der Synode werden dargestellt.

Das fünfte Kapitel (S. 131-141) trägt die Überschrift „Besondere Anlässe in der Zeit des Dekanates" und handelt von der Landeswallfahrt nach Rom (1983), dem Papstbesuch in Liechtenstein (1985), der Volksmission, die 1985 in einigen Pfarreien stattfand, vom Dekanatstag 1995 und der Dekanatswallfahrt nach La Salette (1996). Bei der Vorstellung des Buches merkte Alt-Dekan Franz Näscher kritisch an, dass der Papstbesuch der letzte Anlass im Dekanat Liechtenstein war, bei dem die gesamte Kirche in Liechtenstein beteiligt war. Anschliessend - also noch lange vor der Bischofsweihe von Erzbischof Wolfgang Haas oder der Errichtung des Erzbistums Vaduz - seien die Spannungen so gross gewesen, dass es nicht mehr gelungen sei, alle anzusprechen.

Das sechste Kapitel ist der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung gewidmet (S. 143-173) und schildert deren Vorläufer und Entstehung. Eine inhaltliche Übersicht über das Kursangebot (S. 158) zeigt, dass die religiöse Erwachsenenbildung allenfalls einen kleinen Teil des Bildungsangebots ausmachte. In dieser Hinsicht war die kirchliche Trägerschaft für diese Einrichtung weder zwingend noch naheliegend. Am 20. Januar 1993 wurde in der Dekanatsversammlung denn auch bezeichnenderweise die Sorge geäussert, dass die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung als Arbeitsstelle des Dekanats „nicht erkennbar" sei, sprich, dass die Erwachsenenbildung zu wenig kirchliches Profil zeigt.

Das siebte Kapitel handelt von der Jugendarbeitsstelle (S. 175-199). Dabei geht es um die Geschichte der kirchlichen Jugendarbeit in Liechtenstein. Es kommt zum Ausdruck, dass die Jugendarbeit, wie übrigens in anderen deutschsprachigen Ländern auch, zunehmend schwierig wurde und sichtbarer Erfolg oft ausblieb.

Das achte Kapitel heisst „Die Unterweisung im Glauben" (S. 201-211) und beschreibt zuerst die katechetische Kommission, die von einer ursprünglich kirchlichen Kommission im Jahre1983 zu einer nicht ständigen Kommission der Fürstlichen Regierung wurde.

Das neunte Kapitel (S. 213-251) stellt die Hilfswerke des Dekanats vor, wobei der Titel im Grunde genommen zu viel aussagt. In der Mehrzahl handelt es sich nicht um Hilfswerke, die zum Dekanat gehören oder für das Dekanat bestehen, sondern um Hilfswerke, die unabhängig vom Dekanat als Stiftungen oder Vereine errichtet sind, jedoch von jenem verwaltet bzw. mitverwaltet wurden. Insbesondere werden erwähnt: Caritas Liechtenstein, Theologenpatronat, St. Josefs-Stiftung, Liechtensteiner Fastenopfer, St. Franziskus-Stiftung, Justitia et Pax und der Anfang 1998 gegründete Verein Flüchtlingshilfe, bei dem keine Beziehung zum Dekanat ersichtlich wird.

Das zehnte Kapitel (S. 253-265) behandelt die Gastarbeiter- und die Spezialseelsorge. Bei der Italienerseelsorge wird korrekt auf einen Personalwechsel hingewiesen, der 1999 infolge Pensionierung des Missionars erfolgte. Vergeblich sucht man jedoch einen Hinweis darauf, dass die Fremdsprachigenmissionen seit 1998 vollumfänglich vom Erzbistum Vaduz finanziert werden, ähnlich auch später, wo es diesbezüglich heisst: „es mussten neue Lösungen gesucht werden" (S. 308) . Bei den Kroatenseelsorgern ist die Namensangabe des gegenwärtigen Priesters unzutreffend (S. 260; seit mehreren Jahren: P. Ante Médic, Trimmis).

Im elften Kapitel geht es um die Medienarbeit (S. 267-284), konkret um das Kirchenblatt in Christo, das jetzt von einem Verein herausgegeben wird, und um die kirchliche Radioarbeit.

Die Mitarbeit in diözesanen und interdiözesanen Gremien ist Inhalt des zwölften Kapitels (S. 285-309). Nicht zutreffend ist die Aussage, dass die geltenden Statuten des Domkapitels Chur aus dem Jahr 1973 stammen (S. 286); sie wurden 1986 neu gefasst und vom Bischof von Chur mit Vorbehalt approbiert. Ebenfalls juristisch nicht korrekt ist die Sicht der Dekanenkonferenz als „beschliessendes und ausführendes" Gremium (S. 287). Es handelt sich in der Ordnung der katholischen Kirche um kein Gremium, das allgemeinverbindliche Beschlüsse fassen könnte oder über entsprechende ausführende Gewalt verfügen würde. Schliesslich ist auch die Auffassung zu verneinen, dass die Abtrennung des Dekanats Liechtenstein zur „Gettoisierung der Kirche in Liechtenstein führen" (S. 302) wird. In einem richtig verstandenen Katholizismus gibt es keine Gettos, weil jeder Katholik immer eingebunden ist in die weltweite Gemeinschaft der katholischen Kirche, was beim Erzbistum Vaduz, um nur ein Beispiel zu nennen, auch dadurch zum Ausdruck kommt, dass der Erzbischof an Bischofssynoden teilnimmt, wo früher nie ein Vertreter aus dem Fürstentum Liechtenstein hätte teilnehmen können. Die Wirklichkeit zeigt, dass nun das Fürstentum Liechtenstein nicht mehr einseitig an ein Bistum gebunden ist, sondern in verschiedenen Bereichen mit den Nachbarbistümern Kontakte pflegen kann, was dem Gebiet eines souveränen Staates durchaus entspricht. Zum Beispiel hat der Apostolische Stuhl bestimmt, dass das zweitinstanzliche kirchliche Gericht das Metropolitangericht der Erzdiözese Salzburg ist, wodurch sich sehr fruchtbare Beziehungen auch mit österreichischen Bistümern ergeben.

Das dreizehnte Kapitel behandelt die Errichtung des Erzbistums Vaduz (S. 311-325). „Da das Dekanat Liechtenstein sich mit einem souveränen Staat deckte, hatte es - wie schon das Priesterkapitel - Aufgaben wahrzunehmen, die den üblichen Tätigkeitsbereich eines Dekanates überstiegen" (S. 312). Der Gedanke eines Bistums Liechtenstein wurde von Domherr Johannes Tschuor im Jahr 1982 - bezeichnenderweise im gleichen Jahr, in dem die Regierung beim Bischof von Chur Vorstösse zur „Aufwertung" des Fürstentums Liechtenstein im Bistum Chur unternahm - im Kirchenblatt „In Christo" ausgesprochen. Wer den Text aufmerksam liest, merkt sogleich, dass es Pfr. Tschuor nicht um eine Utopie ging, wenn dieses Wort auch im Titel vorkommen mag, sondern er sich konkrete Gedanken zur Verwirklichung seiner Idee macht und schliesslich schreibt: „Ich wage die Behauptung: ein liechtensteinisches Bistum könnte direkt ein Modellbistum werden. Sie werden vielleicht bei den folgenden Ausführungen sagen: Jetzt versteigt er sich ins Utopische. Ich darf Ihnen aber sagen: All meine bisherigen Verstiegenheiten ins Land Utopia wurden nachträglich saubere klare Wirklichkeit" (In Christo, 2. Oktober 1982, S. 2; damit sich der geneigte Leser selbst ein Bild vom Artikel Tschuors machen kann, ist er auf unserer homepage abrufbar). Vom himmlischen Jerusalem aus durfte Kanonikus Tschuor die Verwirklichung seiner Utopie miterleben: Die Errichtung des Erzbistums geschah am 2. Dezember 1997. Weder der Landesfürst noch die Regierung wurden vor der konkreten Errichtung konsultiert. Die Dekanatsversammlung konnte sich auf keine einstimmige Stellungnahme einigen. Die Mehrheit forderte eine Sistierung der Errichtung des Erzbistums. Der Landtag bemängelt in seiner Stellungnahme, dass er bei der Errichtung des Erzbistums Vaduz weder mitwirken noch letzterer zustimmen konnte. Die Kundgebung gegen die Errichtung des Erzbistums Vaduz am 21. Dezember 1997 wurde von Robert Allgäuer angeregt und von einer Gruppe um Wolfgang Seeger organisiert (S. 320), wie aus einem Protokoll des Administrationsrats ersichtlich ist (Endnote 550).

Das vierzehnte Kapitel referiert die Auflösung des Dekanates Liechtenstein (S. 327-357). Der Erzbischof betrachtete das Dekanat mit der Errichtung eines Bistums im gleichen Gebiet für aufgelöst, während der Administrationsrat des Dekanats seine Tätigkeit bzw. die Tätigkeit des ehemaligen Dekanats weiterführen wollte. Schliesslich zeigt die Auflistung der verschiedenen Institutionen, die irgendwie unter dem Überbegriff "Dekanat" geführt wurden, dass für all diese eine mehr oder weniger korrekte Lösung für die Weiterexistenz gefunden wurde. Es wird nochmals deutlich, dass unter dem Dach des Dekanats viele Tätigkeiten stattfanden, die nicht dem ursprünglichen Auftrag der katholischen Kirche zuzuordnen sind. Auffällig ist, dass nicht ins Konzept passende Tatsachen bisweilen verschwiegen werden. Ein Beispiel: Die als Arbeitsgemeinschaft christlicher Konfessionen gegründete Gruppe gab sich am 12. Juni 2000 eine neue Struktur und einen neuen Namen (S. 352), um nicht an die in den Nachbarländern übliche Struktur der Arbeitsgemeinschaft als Gremium, in dem sich die offiziellen Vertreter der christlichen Konfessionen treffen, gebunden zu sein und die Mitglieder nach eigenem Belieben auswählen zu können. Den Abschluss dieses Kapitels bildet ein Bericht vom Dekanatsfest in Mauren am 24. März 2000, mit dem das Ende des Dekanats markiert wurde.

Die Arbeit wird von einem 15. Kapitel (Anhang und Dokumentation) abgerundet (S. 359-416), in dem auch die Endnoten aufgelistet sind.

Wenn man nun einerseits die Geschichte des Dekanats Liechtenstein betrachtet und insbesondere in Erwägung zieht, dass seine Errichtung vom Klerus dezidiert abgelehnt wurde sowie 1982/1983 von der Regierung wiederum Demarchen beim Bischof von Chur unternommen wurden, das frühere Landesvikariat neu zu errichten, andererseits auch zur Kenntnis nimmt, dass das Dekanat Liechtenstein viele Tätigkeiten ausübte, die nicht in den Kompetenzbereich eines üblichen Dekanats fallen, sondern eher die Aufgabe eines Bistums sind, so hat die Errichtung des Erzbistums Vaduz durchaus eine gewisse innere Stimmigkeit und Konsequenz, selbst wenn auch der Rezensent der Meinung zustimmt, dass das Vorgehen des Apostolischen Stuhls bei der Errichtung des Erzbistums Vaduz mindestens gewöhnungsbedürftig ist.

In drucktechnischer Hinsicht würde mancher wohl Fussnoten den Endnoten vorziehen; das mühsame und zeitraubende Blättern zur Einsicht der Quellenangaben würde entfallen. Mit dem heutigen Stand der Technik sollte das Erstellen von Fussnoten keine Schwierigkeit mehr bereiten. Der auffällige und sehr grosszügig bemessene rechte Seitenrand (etwa ein Drittel der Seitenbreite!) und das relativ schwere Papier lassen das Werk zu einem äusserlich stattlichen Buch anschwellen, wozu sich der Inhalt nicht ganz proportional verhält. Wie so oft steht der „Teufel" im Detail: Es finden sich zahlreiche Ungenauigkeiten, sinnverändernde Lücken und bisweilen auch Fehler. Aber eben: Wo Menschen sind und wirken, gibt es Fehler und wird es Fehler geben. Am besten überwinden wir sie mit Wohlwollen.