Freie Liste und/oder freie Kirche?

Ein Kommentar von Generalvikar Markus Walser

In der Zeitschrift der Freien Liste (fl !nfo, 4.2000) wird das Parteiprogramm für den laufenden Wahlkampf an alle Haushaltungen im Fürstentum Liechtenstein verbreitet. So kommt auch der Schreibende ungewollt in den Genuss dieser auf schwerem Papier gedruckten Postille.

Doch nun gleich zum Thema: „Religionsunterricht" (fl !nfo 4.2000, S. 15).

Dazu fordert die Freie Liste:

  • „Religionsunterricht an staatlichen Schulen muss die ökumenischen Bestrebungen und die religiöse Toleranz fördern.
    • Die Berufung von ReligionslehrerInnen darf nicht dem Erzbischof überlassen werden.
    • Die ReligionslehrerInnen sind auf die Lehrpläne und Bildungsideale der öffentlichen Schulen zu verpflichten."

    Mit ihrer jüngsten Publikation macht die Freie Liste das Verhältnis von Kirche und Staat offenbar zum Wahlkampfthema und bricht ein bisher geltendes „gentleman-agreement", nämlich dass das Thema Glaube und Kirche(n) nicht in den Wahlkampf hineingezogen werden soll. In der Tat ist es nicht förderlich, wenn nun durch eine unsachliche Vermischung von Politik und Religion die Bevölkerung in Glaubens- und Kirchenfragen in rote, schwarze und weisse (in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt!) Parteigenossen bzw. Christen eingeteilt wird. In den Glaubensgrundsätzen sollten die Katholiken, ob sie nun weisse, schwarze oder rote Parteibüchlein haben, an sich gleicher Meinung sein, in vielen sachpolitischen Fragen dürfen Christen getrost verschiedener Meinung sein und in fairer politischer Auseinandersetzung die besten Lösungen suchen und verwirklichen.

    Die Freie Liste will nun also, dass künftig der Staat mindestens teilweise vorschreibt, welche inhaltliche Ausrichtung der Religionsunterricht haben soll. Das ist ein Rückfall in die längst vergangen geglaubten Zeiten des Josephinismus und des Staatskirchentums, wo eben der Staat festlegte, was den Schülern im Religionsunterricht beizubringen sei, damit sie schön artige und folgsame Staatsbürger würden. Der Übergriff des Staates auf den Inhalt des Religionsunterrichts wäre ein Verstoss gegen die geltende Verfassung (vgl. Art. 16 Abs. 1), welche nämlich den Inhalt des katholischen Religionsunterrichts von der Staatsaufsicht ausnimmt und in der Kompetenz der katholischen Kirche belässt.

    Die Verfassung schreibt in Art. 16 Abs. 4 vor, dass der Religionsunterricht durch kirchliche Organe zu erteilen ist. Ist nun die Forderung der Freien Liste bezüglich der Berufung von Religionslehrern (gilt als Berufsbezeichnung für weibliche und männliche Personen) so zu verstehen, dass die Kirche keine Zuständigkeit oder Entscheidungskompetenz bei der Auswahl und Bestellung von Religionslehrern haben darf, so ist wiederum die Verfassung in Frage gestellt. Am Rande sei nur bemerkt, dass für die evangelische Gemeinde ein Mitwirken bei ihren, auch vom Staat bezahlten Religionslehrern von der Freien Liste nicht in Abrede gestellt wird, für die katholische Kirche jedoch schon...

    Schliesslich ist es eine banale Selbstverständlichkeit, wenn die Freie Liste fordert, dass die Religionslehrer auf den Lehrplan zu verpflichten seien. Oder will damit gesagt sein, dass sich die Religionslehrer bisher nicht an den Lehrplan hielten. Dann ist es ja erfreulich, wenn die Freie Liste hier Ordnung schaffen möchte. Die Frage, um die es hier geht, ist wohl eher, wer den Lehrplan erlässt. Hier gibt Art. 8 Abs. 3 des Schulgesetzes vom 15.12.1971 eine klare Antwort: „Die Lehrpläne für den Religionsunterricht werden hinsichtlich des Lehrstoffes und seiner Aufteilung auf die einzelnen Schulstufen von der betreffenden Kirche im Rahmen der für den Religionsunterricht staatlich festgesetzten Wochenstunden erlassen und von der Regierung kundgemacht."

    Beim Lesen des Parteiprogramms der Freien Liste kann man sich wirklich die Frage stellen: Wie frei ist eigentlich die Freie Liste? Von einer freien Kirche im freien Staat scheint sie jedenfalls nicht viel zu halten.