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Das
offene Erzbistum
Ein
Kommentar von Markus Walser zu den am 2. Dezember 2000 publizierten Rechtsgutachten
des Vereins für eine offene Kirche
Mit
zwei „Rechtsgutachten", die der Verein für eine offene Kirche am 2. Dezember
2000 pünktlich zum 3. Jahrestag der Errichtung des Erzbistums Vaduz der
Öffentlichkeit vorstellte, schlägt der erwähnte Verein im wesentlichen
zwei Massnahmen zur künftigen Gestaltung des Verhältnisses von katholischer
Kirche und Staat im Erzbistum Vaduz vor:
- die
Schaffung von Kirchgemeinden nach Schweizer Vorbild mit eigener
Steuerhoheit - Kirchgemeindesteuer - (Gutachten von Prof. Dr.
Remé Pahud de Mortanges, Fribourg)
- den Abschluss eines Konkordats zwischen dem Fürstentum Liechtenstein
und dem Apostolischen Stuhl mit dem Inhalt, das Erzbistum Vaduz
und das Bistum Chur bei nächster Sedisvakanz im Erzbistum Vaduz
zu einem Doppelbistum unter Leitung des Bischofs von Chur zu vereinen
(Dr. Urs Josef Cavelti).
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Prof. Pahud
de Mortanges möchte mit Kirchgemeinden nach Schweizer Vorbild eine Institution
ins Fürstentum Liechtenstein importieren, die der Rechtstradition und dem
Rechtssystem Liechtensteins fremd ist. Denn im Gegensatz zur Schweiz kennt
das Fürstentum Liechtenstein keine Sondergemeinden wie etwa eigentliche
Bürgergemeinden, Schulgemeinden oder die genannten Kirchgemeinden, die zudem
mit eigener Steuerhoheit ausgestattet wären. In Liechtenstein liegt die
Steuerhoheit ausschliesslich beim Land und bei den Gemeinden. Schon allein
die Bildung der Bürgergenossenschaften ist nach wie vor heftig umstritten
(vgl. Liechtensteiner Volksblatt, 21.12.2000, S. 3). Dabei geht es bei diesen
Bürgergenossenschaften ohnehin nicht um die Frage einer allfälligen Steuerhoheit.
Auch aus der Sicht der katholischen Kirche kann der Einführung von Kirchgemeinden
nichts abgewonnen werden. Zum einen sind in der Schweiz nur schon die Probleme
mit den zahlreichen Kirchenaustritten hinlänglich bekannt, so dass sich
auch der Präsident der RKZ schon Gedanken zur Änderung des Steuersystems
machte; zum anderen ist die Kirchgemeinde eine unnötige Parallelstruktur
zur Pfarrei, welche gemäss dem kirchlichen Recht seit 1983 auch über Rechtspersonalität
und beratende Gremien zur Unterstützung des Pfarrers in der Führung der
Pfarrei verfügt. Die Institution der Kirchgemeinde ist eine typische Einrichtung
der reformierten kirchlichen Gemeinschaften, denen meines Wissens Prof.
Pahud de Mortanges angehört und die keine Pfarrei kennen, sondern sich in
ihrer Struktur im Gegensatz zur katholischen Kirche seit der Reformation
sehr eng an den Staat anlehnten. Es macht keinen Sinn, der katholischen
Kirche Liechtensteins eine Organisationsform nach protestantischem Muster
überzustülpen.
Das von Dr. Cavelti in seinem Gutachten vorgeschlagene Konkordat erfüllt
nicht einmal die minimalsten Anforderungen an einen Vertrag. Denn der gemachte
Konkordatsvorschlag wäre eine ausschliessliche Selbstverpflichtung des Apostolischen
Stuhles, ohne dass das Fürstentum Liechtenstein irgendeine Leistung erbrächte,
wenn man vom reinen Formalakt der Unterzeichnung absieht. Es ist nicht bekannt,
dass der Apostolische Stuhl Selbstverpflichtungen in Form eines Konkordates
einzugehen pflegt - oder mit anderen Worten: Caveltis Vorschlag zeigt so
wenig Kenntnis vom Vertrags- und Konkordatsrecht, dass man ihn nicht ernst
nehmen kann.
Schliesslich kann noch darauf hingewiesen werden, dass für den Verein für
eine offene Kirche nur die Umsetzung beider Massnahmen, also Zusammenschluss
mit dem Bistum Chur und die gleichzeitige Einführung von Kirchgemeinden
einen Sinn ergibt: „Alles oder nichts" (Liechtensteiner Vaterland, 02.12.2000,
S. 3). Auch hier ist das Erzbistum in seinen Bemühungen deutlich offener.
Denn gute Teillösungen sind erstrebenswert.
Die Praxis der vergangenen drei Jahre zeigt, dass das Erzbistum Vaduz durchaus
lebensfähig ist dank der Offenheit für die Zusammenarbeit mit anderen Bistümern
und kirchlichen Einrichtungen, wie es beispielsweise bei der Priesterausbildung
und beim kirchlichen Gericht der Fall ist, wobei weder eine Fixierung auf
ein bestimmtes Nachbarbistum oder ein bestimmtes Land angezeigt ist, sondern
jeweils die beste Lösung gesucht werden kann. Mittlerweile sind zudem alle
diözesanen Institutionen vorhanden, die wesentlich zu einem Bistum gehören.
Auch geistliche Berufe für den Priester- und Ordensstand bleiben nicht aus.
Also ein durchaus offenes Erzbistum gerade im Sinne der Universalkirche
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