Das offene Erzbistum

Ein Kommentar von Markus Walser zu den am 2. Dezember 2000 publizierten Rechtsgutachten des Vereins für eine offene Kirche

Mit zwei „Rechtsgutachten", die der Verein für eine offene Kirche am 2. Dezember 2000 pünktlich zum 3. Jahrestag der Errichtung des Erzbistums Vaduz der Öffentlichkeit vorstellte, schlägt der erwähnte Verein im wesentlichen zwei Massnahmen zur künftigen Gestaltung des Verhältnisses von katholischer Kirche und Staat im Erzbistum Vaduz vor:

  • die Schaffung von Kirchgemeinden nach Schweizer Vorbild mit eigener Steuerhoheit - Kirchgemeindesteuer - (Gutachten von Prof. Dr. Remé Pahud de Mortanges, Fribourg)

  • den Abschluss eines Konkordats zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Apostolischen Stuhl mit dem Inhalt, das Erzbistum Vaduz und das Bistum Chur bei nächster Sedisvakanz im Erzbistum Vaduz zu einem Doppelbistum unter Leitung des Bischofs von Chur zu vereinen (Dr. Urs Josef Cavelti).
Prof. Pahud de Mortanges möchte mit Kirchgemeinden nach Schweizer Vorbild eine Institution ins Fürstentum Liechtenstein importieren, die der Rechtstradition und dem Rechtssystem Liechtensteins fremd ist. Denn im Gegensatz zur Schweiz kennt das Fürstentum Liechtenstein keine Sondergemeinden wie etwa eigentliche Bürgergemeinden, Schulgemeinden oder die genannten Kirchgemeinden, die zudem mit eigener Steuerhoheit ausgestattet wären. In Liechtenstein liegt die Steuerhoheit ausschliesslich beim Land und bei den Gemeinden. Schon allein die Bildung der Bürgergenossenschaften ist nach wie vor heftig umstritten (vgl. Liechtensteiner Volksblatt, 21.12.2000, S. 3). Dabei geht es bei diesen Bürgergenossenschaften ohnehin nicht um die Frage einer allfälligen Steuerhoheit. Auch aus der Sicht der katholischen Kirche kann der Einführung von Kirchgemeinden nichts abgewonnen werden. Zum einen sind in der Schweiz nur schon die Probleme mit den zahlreichen Kirchenaustritten hinlänglich bekannt, so dass sich auch der Präsident der RKZ schon Gedanken zur Änderung des Steuersystems machte; zum anderen ist die Kirchgemeinde eine unnötige Parallelstruktur zur Pfarrei, welche gemäss dem kirchlichen Recht seit 1983 auch über Rechtspersonalität und beratende Gremien zur Unterstützung des Pfarrers in der Führung der Pfarrei verfügt. Die Institution der Kirchgemeinde ist eine typische Einrichtung der reformierten kirchlichen Gemeinschaften, denen meines Wissens Prof. Pahud de Mortanges angehört und die keine Pfarrei kennen, sondern sich in ihrer Struktur im Gegensatz zur katholischen Kirche seit der Reformation sehr eng an den Staat anlehnten. Es macht keinen Sinn, der katholischen Kirche Liechtensteins eine Organisationsform nach protestantischem Muster überzustülpen.

Das von Dr. Cavelti in seinem Gutachten vorgeschlagene Konkordat erfüllt nicht einmal die minimalsten Anforderungen an einen Vertrag. Denn der gemachte Konkordatsvorschlag wäre eine ausschliessliche Selbstverpflichtung des Apostolischen Stuhles, ohne dass das Fürstentum Liechtenstein irgendeine Leistung erbrächte, wenn man vom reinen Formalakt der Unterzeichnung absieht. Es ist nicht bekannt, dass der Apostolische Stuhl Selbstverpflichtungen in Form eines Konkordates einzugehen pflegt - oder mit anderen Worten: Caveltis Vorschlag zeigt so wenig Kenntnis vom Vertrags- und Konkordatsrecht, dass man ihn nicht ernst nehmen kann.

Schliesslich kann noch darauf hingewiesen werden, dass für den Verein für eine offene Kirche nur die Umsetzung beider Massnahmen, also Zusammenschluss mit dem Bistum Chur und die gleichzeitige Einführung von Kirchgemeinden einen Sinn ergibt: „Alles oder nichts" (Liechtensteiner Vaterland, 02.12.2000, S. 3). Auch hier ist das Erzbistum in seinen Bemühungen deutlich offener. Denn gute Teillösungen sind erstrebenswert.

Die Praxis der vergangenen drei Jahre zeigt, dass das Erzbistum Vaduz durchaus lebensfähig ist dank der Offenheit für die Zusammenarbeit mit anderen Bistümern und kirchlichen Einrichtungen, wie es beispielsweise bei der Priesterausbildung und beim kirchlichen Gericht der Fall ist, wobei weder eine Fixierung auf ein bestimmtes Nachbarbistum oder ein bestimmtes Land angezeigt ist, sondern jeweils die beste Lösung gesucht werden kann. Mittlerweile sind zudem alle diözesanen Institutionen vorhanden, die wesentlich zu einem Bistum gehören. Auch geistliche Berufe für den Priester- und Ordensstand bleiben nicht aus. Also ein durchaus offenes Erzbistum gerade im Sinne der Universalkirche ...