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STELLUNGNAHME
DES ERZBISTUMS VADUZ ZUM VERHÄLTNIS
VON STAAT UND KIRCHE
Um
einer allfälligen Verwunderung über die Abwesenheit offizieller Vertreter
des Erzbistums Vaduz bei der vom Verein für eine offene Kirche organisierten
Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zur Frage der Neuregelung des Verhältnisses
von Kirche und Staat im Fürstentum Liechtenstein vorzubeugen, möchten
wir seitens der Bistumsleitung zur Erklärung des Sachverhaltes auf diesem
Weg an die Öffentlichkeit treten. Obwohl ursprünglich vorgesehen war,
dass Generalvikar Dr. Markus Walser an dem zuerst auf den 16. Februar
2001 vorgesehenen und dann ohne weitere Rücksprache auf den 16. März verschobenen
Anlass teilnimmt, erachten wir es derzeit für richtig, auf eine offizielle
Teilnahme am kommenden Diskussionsabend zu verzichten, und halten folgende
öffentliche Stellungnahme zu den Vorschlägen des Vereins für eine offene
Kirche bzw. zu den damit zusammenhängenden Gutachten für angebracht: Die
Thematik der Einführung von Kirchgemeinden betrifft unmittelbar nicht
das Erzbistum Vaduz als solches, sondern den liechtensteinischen Souverän,
da es sich bei den Kirchgemeinden um bisher dem liechtensteinischen Staatsrecht
fremde staatliche Sondergemeinden handeln würde, also um weitere Gemeinden
neben den politischen Gemeinden. Das Erzbistum Vaduz wäre insofern tangiert,
als eine staatliche bzw. staatskirchliche oder staatskirchenrechtliche
Parallelstruktur zur katholischen Kirche errichtet würde, wozu der Erzbischof
und der Generalvikar schon bei anderen Gelegenheiten mündlich wie schriftlich
Stellung bezogen haben: Die Einführung von Kirchgemeinden widerspricht
den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils; die Schaffung einer
Art staatlicher Parallelkirche zur katholischen Kirche ist ein Anachronismus
und wäre somit ein Rückfall in geschichtliche Vorgänge des 19. Jahrhunderts,
wie sie sich in der Schweiz zugetragen haben und nur im Zusammenhang mit
dem protestantischen Umfeld zu verstehen sind. Im weiteren zeigt die jüngste
Entwicklung in der Schweiz, dass das Kirchgemeindemodell in der heutigen
Zeit nicht mehr gesellschaftskonform ist und nicht mehr richtig funktioniert,
somit als veraltet und überholt zu betrachten ist. Etwa in Basel bezeichnen
sich noch über 70% der Bevölkerung als Christen, aber nur noch gut 40%
gehören zu einer Kirchgemeinde. Kirchgemeinden sind also eigentlich keine
Gemeinden mehr, weil es viele Katholiken und Protestanten gibt, die sich
von diesen Gemeinden abgemeldet haben und dennoch katholische oder evangelische
Christen bleiben. Die Finanzierung von Kirchgemeinden über eine Kirchgemeindesteuer
mit entsprechender Austrittsmöglichkeit wird je länger umso problematischer;
in Basel ist der kritische Punkt wegen der vielen Austritte schon erreicht,
so dass der Verfassungsrat kürzlich beschlossen hat, das Ersetzen der
Kirchgemeindesteuer durch die Einführung einer Mandatssteuer analog zum
italienischen Modell zu prüfen. Auch in Fribourg hat der dortige neue
Bischof angeregt, die Kirchgemeindesteuer umzugestalten, damit solche,
die aus der Kirchgemeinde austreten wollen, dennoch die katholische Kirche
unterstützen können. Es macht wenig Sinn, ein derart problematisches Modell,
das es - weltweit betrachtet - nur in der Schweiz gibt, in Liechtenstein
einführen zu wollen, zumal die liechtensteinischen Staatsbürger dem Gedanken
der Sondergemeinden grundsätzlich wenig abzugewinnen scheinen. Daher ist
nach besser funktionierenden Varianten, wie sie in anderen Ländern bestehen,
Ausschau zu halten; die beste davon wäre dann sachgerecht an liechtensteinische
Verhältnisse anzupassen. Unser Lösungsvorschlag ist deshalb einfach und
schwierig zugleich: Angesichts der kirchlichen Lage im Fürstentum Liechtenstein
und den schon seit vielen Jahren rückläufigen Zahlen an Gottesdienstbesuchern
braucht es keine neuen Strukturen, sondern ein neues Verhalten und ein
geklärtes Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Es bedarf der vielfach
gewünschten Neuevangelisierung, damit der christliche Glaube und auch
die Glaubensfreude an die nächsten Generationen weitergegeben werden können.
Warum neue, zusätzliche Strukturen schaffen, wenn es auch einfacher und
effizienter geht? Wie schon angemerkt, gibt es weltweit ausser in der
Schweiz nirgends katholische Kirchgemeinden. Schon von daher ist klar,
dass Kirchgemeinden für eine lebendige Kirche weder erforderlich noch
nützlich sind; wohl niemand wird behaupten wollen, dass im weltweiten
Vergleich von einem besonders lebendigen und fruchtbar gelebten katholischen
Glauben in der Schweiz gesprochen werden kann. Wir wünschen uns und hoffen
darauf, dass der Staat die kirchlichen juristischen Personen Pfarrei und
Erzbistum anerkennt, wie das beispielsweise in Österreich, Deutschland
oder Italien selbstverständlich der Fall ist. In Italien ist die jüngste
Neuordnung des Verhältnisses von Kirche und Staat zur weitestgehenden
Zufriedenheit von Staat und Kirche ausgefallen. Auch ist dort eine Stabilisierung
der Zahl der Gottesdienstbesucher bzw. ist in den letzten Jahren diesbezüglich
wieder ein leichter Anstieg festzustellen. Warum nicht ein recht erfolgreiches
Modell mit den für die liechtensteinischen Verhältnisse notwendigen Änderungen
einführen? Pfarreien und Diözese verfügen bereits jetzt über die vom Zweiten
Vatikanischen Konzil vorgesehenen und vom Recht der Kirche vorgeschriebenen
Mitwirkungsgremien, die mit der staatlichen Anerkennung von Pfarrei und
Erzbistum ihre Tätigkeit umfassender wahrnehmen könnten, und sind viel
besser als Kirchgemeinden in der Lage, möglichst unkompliziert die anfallenden
Aufgaben zu erfüllen. Schliesslich soll noch darauf hingewiesen werden,
dass die Idee, das Erzbistum Vaduz und das Bistum Chur vom gleichen Bischof
zu betreuen, im Grunde gar nichts Neues ist. Wie wohl allgemein bekannt
ist, war Erzbischof Wolfgang Haas mehrere Monate gleichzeitig Apostolischer
Administrator in Chur (mit allen Rechten und Pflichten eines Diözesanbischofs)
und Erzbischof von Vaduz. Zweifellos wäre auch das Umgekehrte möglich.
Doch braucht dafür der Apostolische Stuhl weder eine völkerrechtliche
Vereinbarung noch einen Verein für eine offene Kirche und schon gar kein
"Konkordat", das im Grunde genommen keines ist, weil der eine der beiden
Vertragspartner im konkreten Vorschlag des betreffenden Gutachters keine
Gegenleistungen erbringt. Denn zu einem Vertrag gehört ja wesentlich,
dass beide Vertragsparteien angemessene Leistungen erbringen; sonst ist
es kein Vertrag, sondern eine Selbstverpflichtungserklärung, was mit einem
Konkordat wahrlich nichts zu tun hat. Wir hoffen, dass es kurz- oder mittelfristig
mit einer wohlwollenden und auf die konkreten liechtensteinischen Verhältnisse
zugeschnittenen Entflechtung von Kirche und Staat gelingen wird, eine
zukunftsorientierte Lösung zu finden. Wir sind überzeugt, dass die staatliche
Anerkennung der kirchlich gegebenen Rechtspersönlichkeit von Pfarreien
und Erzbistum und die Einführung einer an die liechtensteinischen Verhältnisse
angepassten Mandatssteuer dazu ein entscheidender Schritt wären. Diese
Mandatssteuer würde für den Steuerzahler keine zusätzliche Belastung bringen.
Denn auch bisher wurden die Aufwendungen der katholischen Kirche auf Ortsebene
fast vollumfänglich und diejenigen der beiden evangelischen Gemeinden
jedenfalls zum Teil aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Neu könnte
der Steuerzahler aber einen kleineren Teil seiner auch bisher schon entrichteten
Steuer einem bestimmten Zweck widmen: einer vom Staat anerkannten Religionsgemeinschaft
wie der katholischen Kirche oder einer der evangelischen Glaubensgemeinschaften
oder einem anderen vom Staat bestimmten Zweck wie z.B. der Katastrophenhilfe
des Staates. Bei diesem Steuersystem erübrigt sich die Frage des Kirchenaustritts.
Es ist ein einfaches, unbürokratisches und mittlerweile in mehreren europäischen
Ländern (Italien, Spanien, Ungarn, Kroatien) mit Erfolg praktiziertes
neuzeitliches System der Kirchenfinanzierung, das mit den notwendigen
Konkretisierungen genau auf die liechtensteinischen Verhältnisse zugeschnitten
werden kann und neben den politischen Gemeinden keine weiteren Gemeinden
im Land braucht.
Vaduz, 12.03.2001 Generalvikar Dr. Markus Walser
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