STELLUNGNAHME DES ERZBISTUMS VADUZ ZUM VERHÄLTNIS

VON STAAT UND KIRCHE


Um einer allfälligen Verwunderung über die Abwesenheit offizieller Vertreter des Erzbistums Vaduz bei der vom Verein für eine offene Kirche organisierten Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zur Frage der Neuregelung des Verhältnisses von Kirche und Staat im Fürstentum Liechtenstein vorzubeugen, möchten wir seitens der Bistumsleitung zur Erklärung des Sachverhaltes auf diesem Weg an die Öffentlichkeit treten. Obwohl ursprünglich vorgesehen war, dass Generalvikar Dr. Markus Walser an dem zuerst auf den 16. Februar 2001 vorgesehenen und dann ohne weitere Rücksprache auf den 16. März verschobenen Anlass teilnimmt, erachten wir es derzeit für richtig, auf eine offizielle Teilnahme am kommenden Diskussionsabend zu verzichten, und halten folgende öffentliche Stellungnahme zu den Vorschlägen des Vereins für eine offene Kirche bzw. zu den damit zusammenhängenden Gutachten für angebracht: Die Thematik der Einführung von Kirchgemeinden betrifft unmittelbar nicht das Erzbistum Vaduz als solches, sondern den liechtensteinischen Souverän, da es sich bei den Kirchgemeinden um bisher dem liechtensteinischen Staatsrecht fremde staatliche Sondergemeinden handeln würde, also um weitere Gemeinden neben den politischen Gemeinden. Das Erzbistum Vaduz wäre insofern tangiert, als eine staatliche bzw. staatskirchliche oder staatskirchenrechtliche Parallelstruktur zur katholischen Kirche errichtet würde, wozu der Erzbischof und der Generalvikar schon bei anderen Gelegenheiten mündlich wie schriftlich Stellung bezogen haben: Die Einführung von Kirchgemeinden widerspricht den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils; die Schaffung einer Art staatlicher Parallelkirche zur katholischen Kirche ist ein Anachronismus und wäre somit ein Rückfall in geschichtliche Vorgänge des 19. Jahrhunderts, wie sie sich in der Schweiz zugetragen haben und nur im Zusammenhang mit dem protestantischen Umfeld zu verstehen sind. Im weiteren zeigt die jüngste Entwicklung in der Schweiz, dass das Kirchgemeindemodell in der heutigen Zeit nicht mehr gesellschaftskonform ist und nicht mehr richtig funktioniert, somit als veraltet und überholt zu betrachten ist. Etwa in Basel bezeichnen sich noch über 70% der Bevölkerung als Christen, aber nur noch gut 40% gehören zu einer Kirchgemeinde. Kirchgemeinden sind also eigentlich keine Gemeinden mehr, weil es viele Katholiken und Protestanten gibt, die sich von diesen Gemeinden abgemeldet haben und dennoch katholische oder evangelische Christen bleiben. Die Finanzierung von Kirchgemeinden über eine Kirchgemeindesteuer mit entsprechender Austrittsmöglichkeit wird je länger umso problematischer; in Basel ist der kritische Punkt wegen der vielen Austritte schon erreicht, so dass der Verfassungsrat kürzlich beschlossen hat, das Ersetzen der Kirchgemeindesteuer durch die Einführung einer Mandatssteuer analog zum italienischen Modell zu prüfen. Auch in Fribourg hat der dortige neue Bischof angeregt, die Kirchgemeindesteuer umzugestalten, damit solche, die aus der Kirchgemeinde austreten wollen, dennoch die katholische Kirche unterstützen können. Es macht wenig Sinn, ein derart problematisches Modell, das es - weltweit betrachtet - nur in der Schweiz gibt, in Liechtenstein einführen zu wollen, zumal die liechtensteinischen Staatsbürger dem Gedanken der Sondergemeinden grundsätzlich wenig abzugewinnen scheinen. Daher ist nach besser funktionierenden Varianten, wie sie in anderen Ländern bestehen, Ausschau zu halten; die beste davon wäre dann sachgerecht an liechtensteinische Verhältnisse anzupassen. Unser Lösungsvorschlag ist deshalb einfach und schwierig zugleich: Angesichts der kirchlichen Lage im Fürstentum Liechtenstein und den schon seit vielen Jahren rückläufigen Zahlen an Gottesdienstbesuchern braucht es keine neuen Strukturen, sondern ein neues Verhalten und ein geklärtes Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Es bedarf der vielfach gewünschten Neuevangelisierung, damit der christliche Glaube und auch die Glaubensfreude an die nächsten Generationen weitergegeben werden können. Warum neue, zusätzliche Strukturen schaffen, wenn es auch einfacher und effizienter geht? Wie schon angemerkt, gibt es weltweit ausser in der Schweiz nirgends katholische Kirchgemeinden. Schon von daher ist klar, dass Kirchgemeinden für eine lebendige Kirche weder erforderlich noch nützlich sind; wohl niemand wird behaupten wollen, dass im weltweiten Vergleich von einem besonders lebendigen und fruchtbar gelebten katholischen Glauben in der Schweiz gesprochen werden kann. Wir wünschen uns und hoffen darauf, dass der Staat die kirchlichen juristischen Personen Pfarrei und Erzbistum anerkennt, wie das beispielsweise in Österreich, Deutschland oder Italien selbstverständlich der Fall ist. In Italien ist die jüngste Neuordnung des Verhältnisses von Kirche und Staat zur weitestgehenden Zufriedenheit von Staat und Kirche ausgefallen. Auch ist dort eine Stabilisierung der Zahl der Gottesdienstbesucher bzw. ist in den letzten Jahren diesbezüglich wieder ein leichter Anstieg festzustellen. Warum nicht ein recht erfolgreiches Modell mit den für die liechtensteinischen Verhältnisse notwendigen Änderungen einführen? Pfarreien und Diözese verfügen bereits jetzt über die vom Zweiten Vatikanischen Konzil vorgesehenen und vom Recht der Kirche vorgeschriebenen Mitwirkungsgremien, die mit der staatlichen Anerkennung von Pfarrei und Erzbistum ihre Tätigkeit umfassender wahrnehmen könnten, und sind viel besser als Kirchgemeinden in der Lage, möglichst unkompliziert die anfallenden Aufgaben zu erfüllen. Schliesslich soll noch darauf hingewiesen werden, dass die Idee, das Erzbistum Vaduz und das Bistum Chur vom gleichen Bischof zu betreuen, im Grunde gar nichts Neues ist. Wie wohl allgemein bekannt ist, war Erzbischof Wolfgang Haas mehrere Monate gleichzeitig Apostolischer Administrator in Chur (mit allen Rechten und Pflichten eines Diözesanbischofs) und Erzbischof von Vaduz. Zweifellos wäre auch das Umgekehrte möglich. Doch braucht dafür der Apostolische Stuhl weder eine völkerrechtliche Vereinbarung noch einen Verein für eine offene Kirche und schon gar kein "Konkordat", das im Grunde genommen keines ist, weil der eine der beiden Vertragspartner im konkreten Vorschlag des betreffenden Gutachters keine Gegenleistungen erbringt. Denn zu einem Vertrag gehört ja wesentlich, dass beide Vertragsparteien angemessene Leistungen erbringen; sonst ist es kein Vertrag, sondern eine Selbstverpflichtungserklärung, was mit einem Konkordat wahrlich nichts zu tun hat. Wir hoffen, dass es kurz- oder mittelfristig mit einer wohlwollenden und auf die konkreten liechtensteinischen Verhältnisse zugeschnittenen Entflechtung von Kirche und Staat gelingen wird, eine zukunftsorientierte Lösung zu finden. Wir sind überzeugt, dass die staatliche Anerkennung der kirchlich gegebenen Rechtspersönlichkeit von Pfarreien und Erzbistum und die Einführung einer an die liechtensteinischen Verhältnisse angepassten Mandatssteuer dazu ein entscheidender Schritt wären. Diese Mandatssteuer würde für den Steuerzahler keine zusätzliche Belastung bringen. Denn auch bisher wurden die Aufwendungen der katholischen Kirche auf Ortsebene fast vollumfänglich und diejenigen der beiden evangelischen Gemeinden jedenfalls zum Teil aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Neu könnte der Steuerzahler aber einen kleineren Teil seiner auch bisher schon entrichteten Steuer einem bestimmten Zweck widmen: einer vom Staat anerkannten Religionsgemeinschaft wie der katholischen Kirche oder einer der evangelischen Glaubensgemeinschaften oder einem anderen vom Staat bestimmten Zweck wie z.B. der Katastrophenhilfe des Staates. Bei diesem Steuersystem erübrigt sich die Frage des Kirchenaustritts. Es ist ein einfaches, unbürokratisches und mittlerweile in mehreren europäischen Ländern (Italien, Spanien, Ungarn, Kroatien) mit Erfolg praktiziertes neuzeitliches System der Kirchenfinanzierung, das mit den notwendigen Konkretisierungen genau auf die liechtensteinischen Verhältnisse zugeschnitten werden kann und neben den politischen Gemeinden keine weiteren Gemeinden im Land braucht.

Vaduz, 12.03.2001 Generalvikar Dr. Markus Walser